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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anderson MacGyver BV

Eingetragen in IJsselstein · Handelskammer: 57205345 · Version: Mai 2026.

TEIL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

Anderson MacGyver: Der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Anderson MacGyver BV mit Sitz in IJsselstein.

Client: das Gegenstück von Anderson MacGyver.

Zustimmung: der Dienstleistungsvertrag einschließlich aller Anhänge und weiterer schriftlicher Vereinbarungen.

Lieferbar: Alle materiellen oder digitalen Ergebnisse, die Anderson MacGyver dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung liefert, einschließlich Berichte, Analysen, Beratungsdokumente, Modelle und Präsentationen.

Zusätzliche Arbeit: Tätigkeiten, die außerhalb des vereinbarten Umfangs liegen und auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt werden.

Festpreis: ein vorab vereinbarter Gesamtpreis für einen definierten Leistungsumfang, wie in Artikel 9 näher geregelt.

Stundensatz / Tagessatz: Das Honorar pro Arbeitsstunde oder Arbeitstag, wie im Vertrag oder Angebot vereinbart.

Artikel 2 - Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen Anderson MacGyver und einem Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.2 Abweichungen und/oder zusätzliche Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.3 Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich anwendbar. Die Parteien vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen neue Bestimmungen, die die unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen.

Artikel 3 – Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Alle Angebote von Anderson MacGyver sind freibleibend und können innerhalb von 30 (dreißig) Tagen schriftlich angenommen werden, sofern keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

3.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots oder mit Beginn der Arbeiten durch Anderson MacGyver zustande.

3.3 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

3.4 Enthält das Angebot einen Festpreis, so ist der Leistungsumfang im Angebot oder einem als Anlage beigefügten Arbeitsplan ausdrücklich und abschließend beschrieben. Arbeiten, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.

Artikel 4 – Ausführung der Vereinbarung

4.1 Anderson MacGyver wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Standards guter beruflicher Praxis erfüllen.

4.2 Anderson MacGyver hat das Recht, Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen, sofern Qualität und Vertraulichkeit gewährleistet bleiben.

4.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

4.4 Werden die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist Anderson MacGyver berechtigt, die Ausführung auszusetzen und etwaige Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Bei Festpreisverträgen gilt Artikel 9.6.

4.5 Anderson MacGyver haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen.

Artikel 5 – Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Durchführung des Vertrags aktiv und konstruktiv mitzuwirken.

5.2 Der Auftraggeber stellt ausreichende Kapazitäten, Ressourcen und Fachkenntnisse für eine zeitgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung zur Verfügung.

5.3 Die Entscheidungsfindung und Umsetzung der Beratung bleiben stets in der Verantwortung des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4 Beide Parteien benennen eine Kontaktperson, die befugt ist, im Namen ihrer jeweiligen Partei Entscheidungen zu treffen, die für den Ablauf des Auftrags erforderlich sind.

Artikel 6 – Geistiges Eigentum

6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den von Anderson MacGyver entwickelten Methoden, Modellen, Analysen und Ergebnissen liegen bei Anderson MacGyver, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.

6.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Kunden nicht gestattet:

6.4 Vereinbaren die Parteien, dass ein Produkt speziell für den Auftraggeber entwickelt wird und die Rechte am geistigen Eigentum beim Auftraggeber liegen, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Anderson MacGyver behält sich in diesem Fall das Recht vor, die zugrunde liegenden Methoden und das allgemeine Wissen weiterhin zu nutzen.

Artikel 7 – Daten, Wissensentwicklung und Wiederverwendung

7.1 Anderson MacGyver vertritt den Grundsatz, dass die im Rahmen der Auftragsausführung gewonnenen Kenntnisse und Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistungen beitragen. Anderson MacGyver ist berechtigt, die gewonnenen Kenntnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen für folgende Zwecke anzuwenden:

7.2 Anderson MacGyver verwendet nur Daten, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

Artikel 8 – Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)

8.1 Anderson MacGyver setzt KI-Technologie gezielt ein, um seine Beratungsleistungen zu optimieren und die Projektabwicklung zu beschleunigen. KI unterstützt stets das professionelle Urteilsvermögen der Berater und ersetzt es niemals.

8.2 Für die Verwendung von KI-Werkzeugen gelten folgende Rahmenbedingungen:

8.3 Anderson MacGyver entwickelt außerdem skalierbare KI-Lösungen und -Produkte. Diese Produkte werden ausschließlich mit anonymisierten und aggregierten Daten trainiert, enthalten keine Informationen, die direkt oder indirekt auf einzelne Kunden zurückgeführt werden können, und werden gemäß den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technikgestaltung und der Datenminimierung entwickelt.

TEIL II – PREISE, FESTPREIS UND ZAHLUNG

Artikel 9 – Festpreis

9.1 Die Parteien können vereinbaren, dass Anderson MacGyver die Arbeiten zu einem festen, vorab vereinbarten Preis („Festpreis“) ausführt. Der Festpreis ist ausdrücklich an den im Angebot oder Projektplan beschriebenen Umfang und die Planung gebunden.

9.2 Ein Festpreisauftrag erfordert eine klare und schriftliche Leistungsbeschreibung als Anhang zum Vertrag, die mindestens Folgendes enthält:

9.3 Weicht die tatsächliche Ausführung der Arbeiten aufgrund von Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs von Anderson MacGyver liegen, wesentlich vom vereinbarten Leistungsumfang ab, sind die Parteien verpflichtet, dies schriftlich festzuhalten und den Festpreis und/oder die Planung entsprechend anzupassen.

9.4 Zusätzliche Arbeiten, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anweisung ausgeführt werden und werden separat auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze von Anderson MacGyver in Rechnung gestellt.

9.5 Anderson MacGyver ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Festpreises zu verlangen. Der Restbetrag wird in vereinbarten Raten, abhängig vom Erreichen bestimmter Meilensteine ​​oder anteilig über die Zeit, in Rechnung gestellt.

9.6 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere nicht rechtzeitig Informationen, Mitwirkung, Zugang oder Entscheidungen bereitzustellen, hat Anderson MacGyver das Recht dazu:

9.7 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, so ist er verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit zu vergüten. Die Vergütung berechnet sich aus dem Anteil des Festpreises, der der bereits geleisteten Arbeit entspricht, mindestens jedoch aus 50 % des Festpreises.

9.8 Wird der Vertrag von Anderson MacGyver vorzeitig aus Gründen gekündigt, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Teils des Festpreises, der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfällt, abzüglich der entstandenen Kosten.

9.9 Ein Festpreis beinhaltet niemals Kosten Dritter, Reisekosten, Unterkunftskosten oder Lizenzkosten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

9.10 Bei einem Festpreisauftrag gibt Anderson MacGyver für jede Änderung des Vertrags schriftlich an, ob und in welchem ​​Umfang die Änderung zu einer Anpassung des Festpreises führt.

Artikel 10 – Tarife (Nachberechnung)

10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnet sich das Honorar auf Basis der geleisteten Arbeitstage (8 Stunden pro Tag) und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die eingesetzten Mitarbeiter geltenden Tarife. Material-, Reise- und Übernachtungskosten werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, vollständig weitergegeben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

10.2 Anderson MacGyver informiert den Auftraggeber im Voraus über die pro Mitarbeiter anzuwendenden Tarife. Anderson MacGyver ist berechtigt, die Tarife anzupassen.

10.3 Die Erfassung der geleisteten Tage und/oder Stunden erfolgt, sofern Anderson MacGyver dies für wünschenswert hält, mittels eines Stundenzettels, der vom Kunden mindestens einmal im Monat zur Genehmigung unterzeichnet wird.

10.4 Überstunden (Arbeit über die normale 40-Stunden-Woche hinaus) werden mit dem regulären Stundensatz (1/8 des Tagessatzes) zuzüglich eines Zuschlags von 20 % berechnet.

Artikel 11 – Zusätzliche Arbeiten und Änderung des Abkommens

11.1 Falls sich während der Ausführung herausstellt, dass eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags erforderlich ist, werden die Parteien über eine Anpassung des Vertrags beraten.

11.2 Änderungen können Auswirkungen auf Planung, Kosten und Umfang haben. Anderson MacGyver wird den Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich darüber informieren.

11.3 Bei einer Festpreisvereinbarung gibt Anderson MacGyver für jede Änderung schriftlich an, ob und in welchem ​​Umfang die Änderung zu einer Überschreitung des vereinbarten Preises führt (siehe auch Artikel 9.10).

11.4 Zusätzliche Arbeiten werden nach der Berechnung oder zu vorab vereinbarten Sätzen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Arbeiten werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen, es sei denn, eine Verzögerung würde zu einem unannehmbaren Schaden führen. In diesem Fall wird Anderson MacGyver den Auftraggeber unverzüglich informieren.

Artikel 12 - Zahlung

12.1 Anderson MacGyver stellt mindestens einmal monatlich eine Rechnung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung ist innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Einwände gegen die Rechnungshöhe befreien nicht von der Zahlungspflicht.

12.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde kraft Gesetzes in Verzug. Anderson MacGyver ist berechtigt, seine Geschäftstätigkeit einzustellen oder den Vertrag aufzulösen, ohne für die daraus entstehenden Folgen haftbar zu sein.

12.3 Anderson MacGyver ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung oder vorherige Sicherheitsleistung zu verlangen.

12.4 Im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, berechnet ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.

12.5 Im Falle der Einstellung des Geschäftsbetriebs, des Konkurses, der Beantragung eines Konkurses, der Pfändung oder der Einstellung von Zahlungen werden alle Forderungen von Anderson MacGyver gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

Artikel 13 – Sammlung

13.1 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verstößt er gegen den Vertrag, trägt er sämtliche Kosten, die ihm zur außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits entstehen. Diese außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 500 €.

13.2 Falls Anderson MacGyver höhere Kosten entstanden sind, die angemessen und notwendig waren, trägt auch der Auftraggeber diese.

TEIL III – DAUER UND BEENDIGUNG

Artikel 14 – Vertragsdauer und Beendigung

14.1 Dieser Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.2 Bei vorzeitiger Beendigung werden die bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Im Falle eines Festpreisvertrags gilt Artikel 9.7.

14.3 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei in Konkurs gerät, die Zahlungen einstellt oder liquidiert wird.

14.4 Kündigt Anderson MacGyver den Vertrag vorzeitig, sorgt Anderson MacGyver in Absprache mit dem Auftraggeber für die Vergabe der noch ausstehenden Arbeiten an Dritte, es sei denn, die Kündigung ist auf das Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen. Die damit verbundenen Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

14.5 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist keine Frist im engeren Sinne. Im Falle einer Überschreitung muss der Auftraggeber Anderson MacGyver schriftlich in Verzug setzen.

Artikel 15 – Aussetzung und Auflösung

15.1 Anderson MacGyver hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:

15.2 Anderson MacGyver hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn die Vertragserfüllung unmöglich ist oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht mehr zumutbar ist.

15.3 Mit Auflösung des Vertragsverhältnisses werden die Forderungen von Anderson MacGyver gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Anderson MacGyver behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

15.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:

Artikel 16 – Rückgabe der zur Verfügung gestellten Gegenstände

16.1 Hat Anderson MacGyver dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung Gegenstände zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Beendigung oder Auflösung des Vertrags in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

16.2 Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen nach einer Mahnung hat Anderson MacGyver das Recht, den daraus entstehenden Schaden und die Kosten, einschließlich der Ersatzkosten, vom Auftraggeber zurückzufordern.

TEIL IV – HAFTUNG UND VERTRAULICHKEIT

Artikel 17 – Gewährleistung, Haftung und Reklamationen

17.1 Anderson MacGyver wird sich bemühen, die vereinbarten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Standards guter beruflicher Praxis auszuführen. Diese Verpflichtung beinhaltet die bestmögliche Bemühung.

17.2 Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anderson MacGyver zur Verfügung gestellten Daten zu. Anderson MacGyver haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.

17.3 Anderson MacGyver haftet nur für Schäden, die eine direkte Folge eines ihm zurechenbaren Fehlers sind, sofern und soweit diese Schäden durch die Anwendung normaler beruflicher Kenntnisse und Sorgfalt hätten verhindert werden können.

17.4 Die maximale Haftung von Anderson MacGyver ist auf die im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung von Anderson MacGyver geleistete Zahlung begrenzt. Leistet die Versicherung keine Zahlung oder übersteigt der Schaden die Zahlung, ist die Gesamthaftung auf das Honorar begrenzt, das Anderson MacGyver für den betreffenden Auftrag in den drei Monaten vor dem Schadensereignis berechnet hat, maximal jedoch auf 250,000 €.

17.5 Anderson MacGyver haftet in keinem Fall für Folgeschäden, Geschäftsschäden, Umsatzeinbußen, Reputationsschäden oder Schäden an Datendateien.

17.6 Weder Anderson MacGyver noch seine Mitarbeiter haften für Schäden, die Dritten infolge der für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten entstehen. Der Auftraggeber stellt Anderson MacGyver von Ansprüchen Dritter frei.

17.7 Beschwerden über Mängel bei der Ausführung müssen Anderson MacGyver innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Feststellung des Mangels oder dem Zeitpunkt, zu dem dieser vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, schriftlich vorgelegt werden.

17.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund (angeblicher) Mängel auszusetzen.

17.9 Anderson MacGyver ist bereit, etwaige Mängel bei der Ausführung unentgeltlich zu beheben, sofern eine Beschwerde gemäß Artikel 17.7 rechtzeitig eingereicht wurde.

Artikel 18 - Höhere Gewalt

18.1 Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.

18.2 Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: Streiks, staatliche Maßnahmen, extreme Wetterbedingungen, Ausfall von Versorgungseinrichtungen, Cyberangriffe auf Dritte und Pandemien, soweit diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

18.3 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten werden anteilig in Rechnung gestellt.

Artikel 19 - Vertraulichkeit

19.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

19.2 Vertrauliche Informationen sind: alle als solche gekennzeichneten Informationen sowie alle Informationen, von denen die Parteien vernünftigerweise annehmen können, dass sie vertraulicher Natur sind.

19.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt sowohl während der Laufzeit als auch für drei Jahre nach Beendigung des Vertrags.

19.4 Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, beauftragte Dritte und sonstige beteiligte Parteien mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

TEIL V – AUFBEWAHRUNG, ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

Artikel 20 – Aufbewahrungspflicht und Aufbewahrungsrichtlinie

20.1 Anderson MacGyver wird die Projektdokumentation und die dazugehörigen Daten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht mindestens sieben Jahre nach Beendigung des Vertrags aufbewahren.

20.2 Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Anderson MacGyver nicht länger aufbewahrt, als es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.

20.3 Der Auftraggeber kann während der in Artikel 20.1 genannten Aufbewahrungsfrist Kopien der Projektdokumentation anfordern. Anderson MacGyver ist berechtigt, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Artikel 21 – Anwendbares Recht

21.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen Anderson MacGyver und dem Kunden unterliegen niederländischem Recht.

21.2 Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 22 - Streitigkeiten

22.1 Die Parteien sind bestrebt, Streitigkeiten zunächst durch gegenseitige Konsultation innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Meldung der Streitigkeit durch eine der Parteien beizulegen.

22.2 Führt die gegenseitige Beratung nicht zu einer Lösung, legen die Parteien den Streitfall einem gemeinsam bestellten Mediator vor, bevor sie die Gerichte anrufen. Die Kosten der Mediation werden zu gleichen Teilen getragen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

22.3 Führt die Mediation innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Beginn des Mediationsverfahrens nicht zu einer Lösung, steht es den Parteien frei, den Streitfall dem zuständigen Gericht in den Niederlanden, im Bezirk Utrecht, vorzulegen, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben ein anderes Gericht vor.

22.4 Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen ist Anderson MacGyver berechtigt, eine Streitigkeit direkt dem zuständigen Gericht vorzulegen, wenn ein dringendes Interesse besteht, einschließlich der Beantragung einer einstweiligen Verfügung.

Version Mai 2026 | Anderson MacGyver BV | IJsselstein